Wohnungsübergabe mit Protokoll: Was Mieter, Vermieter und Hausverwaltungen wirklich beachten müssen
Die Wohnungsübergabe ist der kritische Moment zwischen Auszug und Einzug – und oft Auslöser für langwierige Streitigkeiten. Doch wer weiß, worauf es ankommt, kann sich viel Ärger, Geld und Nerven sparen. Als Sachverständiger begleite ich Übergaben aus neutraler Sicht und zeige in diesem Artikel, worauf es wirklich ankommt.
1. Was ist ein Übergabeprotokoll – und warum ist es rechtlich so wichtig?
Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Rückgabe oder Übernahme. Es ist für beide Seiten – Mieter und Vermieter – ein wichtiges Beweismittel. Ohne Protokoll wird es schwierig, später Schäden, Mängel oder Verschlechterungen nachzuweisen oder abzugrenzen. Doch ein Protokoll allein reicht nicht: Es muss korrekt, vollständig und sachlich sein.
Besonders problematisch sind Formulierungen wie „einwandfrei“ oder „alles okay“ – sie sind juristisch wertlos. Stattdessen braucht es genaue Beschreibungen, Fotos, Datum, Uhrzeit, Messwerte bei Feuchteschäden oder Schäden an der Bausubstanz. Nur dann ist das Protokoll belastbar – vor allem, wenn es später zu einem Rechtsstreit kommt.
2. Typische Streitpunkte – und wie man sie vermeidet
In meiner täglichen Praxis begegnen mir immer wieder die gleichen Konflikte:
- Wände mit Schimmel oder Verfärbungen
- Risse im Putz oder Mauerwerk
- Feuchte Stellen in Ecken oder hinter Möbeln
- Streit um Bohrlöcher, Dübel, Deckenlampen
- Kratzer in Bodenbelägen oder beschädigte Fliesen
Hier hilft nur eine neutrale Beurteilung mit sachverständiger Einschätzung. Denn auch für die Hausverwaltung gilt: Wer ein Protokoll erstellt, übernimmt automatisch eine gewisse Verantwortung für die Richtigkeit – und damit ein Risiko, das im Streitfall nach hinten losgehen kann.
3. Was ein gutes Übergabeprotokoll enthalten muss
Ein vollständiges Protokoll sollte mindestens folgende Punkte enthalten:
- Datum, Uhrzeit und Beteiligte (inkl. Funktion, z. B. Hausverwaltung, Mieter, Zeuge)
- Alle Räume mit Kurzbeschreibung des Zustands (auch Keller, Balkon, Abstellräume)
- Dokumentation sichtbarer Schäden (möglichst mit Fotos)
- Angaben zu Zählerständen (Strom, Wasser, Heizung)
- Notizen zu festgestellten Mängeln inkl. Einschätzung (z. B. „Schimmel in Badezimmerecke, ca. 10×10 cm“)
- Unterschriften aller Beteiligten
Preise & Staffelungen für Wohnungsübergaben
Eine sachverständige Übergabe muss nicht teuer sein – im Gegenteil: Sie spart oft Folgekosten und schützt alle Beteiligten. Hier meine transparenten Staffelpreise:
- Wohnungen bis 50 m²: 100 €
- Ab 50 m²: zzgl. 10 € je weitere 10 m² Wohnfläche
- Beispiel: 75 m² = 100 € + 30 € = 130 €
- Mehrere Wohnungen: nach Vereinbarung (Rabatt möglich)
Für Hausverwaltungen mit regelmäßigem Bedarf biete ich individuelle Rahmenverträge an – z. B. mit rabattierten Staffelpreisen, festen Terminkontingenten und bevorzugter Wochenendverfügbarkeit.
Neutrale Wohnungsübergabe durch Sachverständigen
Ob als Hausverwaltung, Vermieter oder Mieter – mit einem neutralen Sachverständigen sichern Sie sich gegen Missverständnisse, falsche Anschuldigungen und unnötige Konflikte ab. Die Prüfung erfolgt strukturiert, dokumentiert und unabhängig – ohne Eigeninteresse.